Gibt es Erleichterungen bei der Stellplatzverpflichtung?
Einerseits wurde die Verpflichtung zur Schaffung von Pflichtstellplätzen bei Bestandsänderungen im Wohnbau stark reduziert, da facto nun gegenstandslos. Dies gilt auch schon für bereits anhängige Verfahren. Andererseits können ungenutzte Pflichtstellplätze nun unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden
Können kleinere Bauvorhaben in einem vereinfachten Verfahren bewilligt werden?
Mit § 70b der Bauordnung für Wien (BO) wurde ein spezielles vereinfachtes Verfahren für Bauwerke kleinen Umfangs geschaffen (ähnlich § 70a BO). Es kommt bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m² zur Anwendung. Dieses Verfahren ist zwingend anzuwenden, es besteht kein Wahlrecht.
Wurden die Bestimmungen zum Schutz alter Gebäude verschärft?
Neben dem Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen ist nun auch für den Abbruch von Gebäuden die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden eine Bewilligung erforderlich. Solche Gebäude können dann ohne Bewilligung abgebrochen werden, wenn Bestätigung des Magistrats vorliegt, dass an der Erhaltung des Bauwerks infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht.