Wann kommt das BTVG zur Anwendung?
Juristisch gesprochen: bei einem Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasing an erst zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen.
Das BTVG kommt daher immer dann zur Anwendung, wenn eine noch nicht fertiggestellte Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit erworben wird und Käufer bereits vor der Fertigstellung mindestens 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an den Bauträger oder Dritte als Vorauszahlung leisten müssen. Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern kommt das Gesetz zwingend zur Anwendung.
Welchen Schutzzweck verfolgt das BTVG?
Das Bauträgervertragsgesetz soll Käufer einer Immobilie vor dem Verlust von bereits getätigten Zahlungen im Fall der Insolvenz des Bauträgers schützen. Das Gesetz sieht verschiedene Sicherungsmodelle vor. Es gibt drei mögliche Sicherungsmodelle: die grundbücherliche Sicherstellung samt Zahlung nach Ratenplan, die schuldrechtliche Sicherstellung sowie die pfandrechtliche Sicherstellung. Da in der Praxis das „grundbücherliche Sicherungsmodell“ am relevantesten ist, werde ich auch in meinem Vortrag darauf genau eingehen.
Das Ziel etwa der „grundbücherlichen Sicherung“ ist die Erhaltung der Wertrelation zwischen den vom Bauträger bereits erbrachten Bauleistungen und den vom Erwerber bezahlten und an den Bauträger weitergeleiteten Kaufpreisraten.
Was ist Ihre Tätigkeit bei der Bauträgerprojektabwicklung und Ihre Meinung zum BTVG?
Speziell im Wohnbau bei Käufen vom Bauträger bietet das BTVG eine gute Sicherheit.
Bei der Abwicklung fungieren wir als Vertragserrichter und Treuhänder und bilden die Schnittstelle zwischen Bauträger, Käufer sowie den involvierten Banken und dem Baufortschrittsprüfer. Das Bauträgervertragsgesetz weist durchaus eine gewisse Komplexität auf, und die korrekte Anwendung der Sicherungsmodelle ist in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Die optimale Begleitung bzw. Überwachung des Projekts fordert daher auch uns Juristen. Entsprechende Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Vertrags-, Grundbuchs- und Insolvenzrecht, sind unerlässlich.
Unsere Kanzleischwerpunkte liegen in den Bereichen Insolvenz- und Immobilienrecht, sodass wir speziell bei der Bauträgerprojektabwicklung über ausreichendes Know-how verfügen.