Hannes Reisenhofer

Hannes Reisenhofer

Hannes Reisenhofer

Mag. Hannes Reisenhofer studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien Handelswissenschaften und stieg im Anschluss an sein Studium in das Berufsleben ein. Hierbei sammelte er sowohl bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, als auch in leitender Position im Management von Unternehmen wertvolle Erfahrungen für seine nunmehrige Tätigkeit als Steuer- und Unternehmensberater. Sein Motto lautet: „Was in einem Projekt zählt, ist der Cashflow nach Steuern.“

Bevor er im Jahre 2010 den Schritt in die Selbstständigkeit unternahm, war er unter anderem als Audit Manager bei der KPMG Alpen – Treuhand GmbH, als Leiter Finanzen (CFO) der Rosegg Spezialpappen GmbH, als Head of Finance der Asset One Immobilienentwicklungs AG und als Geschäftsführer der CONFIDA Graz Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. tätig.

Durch seine Kenntnisse als Steuerberater und die eigenen Erfahrungen im Management verfolgt er mit seiner Kanzlei, der RSB Steuerberatungs GmbH, und seinem Team von 15 top ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern ein ganzheitliches Beratungskonzept für seine Klienten, das über die klassische Steuerberatung hinausgeht. Er verknüpft steuerliche Fragestellungen und Gestaltungen mit seinen Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis.

Neben seiner Tätigkeit als Steuerberater ist Mag. Reisenhofer überdies auch Certified IFRS Accountant, Akkreditierter Bonitätsberater, Prozessmanager und mit seiner RWB Unternehmensberatung GmbH seit 2009 Unternehmensberater und Immobilienmakler. 
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Vorträge:

Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen
Steuerberater Mag. Hannes Reisenhofer hält am 18.9. beim ImmoDienstag in Graz einen Vortrag zum Thema: "Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen.“

Hier schon ein kurzer Blick in seinen interessanten Vortrag.
Welche Vorteile gibt es zwischen einer klassischen Immobilientransaktion und einem Share Deal?
Grundsätzlich kauft man bei einem Share Deal nicht die Immobilie an sich, sondern eine Gesellschaft, die diese Immobilie besitzt. Dadurch ergeben sich zahlreiche steuerliche Vorteile. So zum Beispiel die Möglichkeit durch spezielle Konstruktionen die Grunderwerbssteuer zu minimieren oder sogar ganz zu verhindern.

Bei welchen Immobilientransaktionen werden diese Modelle nachgefragt?
Das geht von Einzeltransaktionen bis zu Portfolios. Egal ob es sich dabei um Zinshäuser oder Gewerbeimmobilien handelt. Ein Share Deal ist vielfach einsetzbar, aber erst aber einer gewissen Größenordnung hat er einen Sinn. Daher muss man genau überlegen, ob man eine Immobilientransaktion wählt oder eine GmbH errichtet – da gibt es verschiedene sehr interessante Spielvarianten.

Sind es eher Käufer oder Verkäufer, die einen Share Deal bevorzugen?
Sowohl als auch. Es ist für Käufer und Verkäufer interessant. Der Käufer kann unter Umständen Kaufnebenkosten sparen und erzielt damit eine bessere Gesamtrendite. Der Verkäufer kann mit dieser Konstruktion einen höheren Kaufpreis erzielen.
Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen
Steuerberater Mag. Hannes Reisenhofer hält am 18.9. beim ImmoDienstag in Graz einen Vortrag zum Thema: "Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen.“

Hier schon ein kurzer Blick in seinen interessanten Vortrag.
Welche Vorteile gibt es zwischen einer klassischen Immobilientransaktion und einem Share Deal?
Grundsätzlich kauft man bei einem Share Deal nicht die Immobilie an sich, sondern eine Gesellschaft, die diese Immobilie besitzt. Dadurch ergeben sich zahlreiche steuerliche Vorteile. So zum Beispiel die Möglichkeit durch spezielle Konstruktionen die Grunderwerbssteuer zu minimieren oder sogar ganz zu verhindern.
Bei welchen Immobilientransaktionen werden diese Modelle nachgefragt?
Das geht von Einzeltransaktionen bis zu Portfolios. Egal ob es sich dabei um Zinshäuser oder Gewerbeimmobilien handelt. Ein Share Deal ist vielfach einsetzbar, aber erst aber einer gewissen Größenordnung hat er einen Sinn. Daher muss man genau überlegen, ob man eine Immobilientransaktion wählt oder eine GmbH errichtet – da gibt es verschiedene sehr interessante Spielvarianten.
Sind es eher Käufer oder Verkäufer, die einen Share Deal bevorzugen?
Sowohl als auch. Es ist für Käufer und Verkäufer interessant. Der Käufer kann unter Umständen Kaufnebenkosten sparen und erzielt damit eine bessere Gesamtrendite. Der Verkäufer kann mit dieser Konstruktion einen höheren Kaufpreis erzielen.
Foliensatz
Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen Teil 2
Steuerberater Mag. Hannes Reisenhofer hält am 18.9. beim ImmoDienstag in Graz einen Vortrag zum Thema: "Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen.“

Hier schon ein kurzer Blick in seinen interessanten Vortrag.
Welche Vorteile gibt es zwischen einer klassischen Immobilientransaktion und einem Share Deal?
Grundsätzlich kauft man bei einem Share Deal nicht die Immobilie an sich, sondern eine Gesellschaft, die diese Immobilie besitzt. Dadurch ergeben sich zahlreiche steuerliche Vorteile. So zum Beispiel die Möglichkeit durch spezielle Konstruktionen die Grunderwerbssteuer zu minimieren oder sogar ganz zu verhindern.

Bei welchen Immobilientransaktionen werden diese Modelle nachgefragt?
Das geht von Einzeltransaktionen bis zu Portfolios. Egal ob es sich dabei um Zinshäuser oder Gewerbeimmobilien handelt. Ein Share Deal ist vielfach einsetzbar, aber erst aber einer gewissen Größenordnung hat er einen Sinn. Daher muss man genau überlegen, ob man eine Immobilientransaktion wählt oder eine GmbH errichtet – da gibt es verschiedene sehr interessante Spielvarianten.

Sind es eher Käufer oder Verkäufer, die einen Share Deal bevorzugen?
Sowohl als auch. Es ist für Käufer und Verkäufer interessant. Der Käufer kann unter Umständen Kaufnebenkosten sparen und erzielt damit eine bessere Gesamtrendite. Der Verkäufer kann mit dieser Konstruktion einen höheren Kaufpreis erzielen.

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